Lieferung in die Schweiz

Wichtige Informationen für Kunden aus der Schweiz

Als Kunde aus der Schweiz hast du bei uns zwei Möglichkeiten für die Lieferung:

  1. Artikel an eine deutsche Adresse liefern lassen

    Bei der Einfuhr in die Schweiz lässt sich die deutsche Mehrwertsteuer zurückerstatten. Dafür muss lediglich die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei nichtkommerziellem Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG) quittiert und uns eine Kopie per E-Mail zugesendet werden. Wir erstatten dann die entsprechende Mehrwertsteuer.

  2. Artikel direkt in die Schweiz liefern lassen

    - In diesem Fall entfällt die deutsche Mehrwertsteuer (aktuell 19%) von Anfang an.

    - Die Rechnungsstellung erfolgt hier netto ohne Hinzufügung der Mehrwertsteuer.

    - Der Kauf wird in Schweizer Franken abgewickelt.

    - Die Preise werden auf Basis des aktuellen Wechselkurses von Euro in Schweizer Franken aufgerundet.

    - Es kann der aktuelle Wert der Schweizer Einfuhrsteuer auf den Endpreis anfallen. Der Endpreis ist der Preis inklusive der Versandkosten. Wenn beispielsweise Ware im Wert von 100 CHF mit Versandkosten von 16 CHF erworben wird, ergibt sich ein Endpreis von 116 CHF. Auf diesen fällt dann die Steuergebühr an. Als Nachweis stellt DHL eine Zahlungsbestätigung aus.

    Falls du unsicher bist, empfehlen wir, vor der Bestellung die Einzelheiten bei den Zoll- oder Steuerbehörden zu erfragen.
    (Da die deutsche Mehrwertsteuer erspart bleibt, sparst du trotzdem.)

  3. Lieferung an einen deutschen Paketshop

    Weitere Informationen hierzu erhälst du direkt auf der Seite von MyPaketshop.
Hinweis zur Befreiung von der Einfuhrsteuer:
Einige Waren sind von der Einfuhrsteuer befreit. Dies betrifft insbesondere den Import von Gegenständen in kleinen Mengen, von geringem Wert oder mit einem geringfügigen Steuerbetrag, bestimmten Kunstwerken, bestimmten zollfreien Waren oder auch Gegenständen, die durch völkerrechtliche Verträge als steuerfrei erklärt werden. Die Gegenstände, für die diese Regelung gilt, sind in Artikel 53 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) aufgeführt.